Ratgeber
26.04.2024
Ich wuerde allen die schreiben raten zuerst paragraf 111StGB zu lesen.
Antwort von Anonymus am 23.07.2014:
Ich bin der Meinung, dass es sich bei den Beiträgen nicht um "Üble Nachrede" handelt, sonder um einfache Kritiken, die einen Denkanstoß geben sollten...

Ihre Antwort

Ihr Name:
Ihre Antwort: